Gottesdienste in der Kar- und Osterwoche

 

28.03.2024 – Gründonnerstag

Altötting – Zum Guten Hirten:  19 Uhr Feierabendmahl (Pfarrer Neuhaus)

 

29.03.2024 – Karfreitag

Neuötting – Christuskirche:  9.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl (Pfarrer Stritar)

Garching – Versöhnungskirche: 9.30 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl und Harfenmusik (Pfarrer Schmidt)

Altötting – Zum Guten Hirten:  15 Uhr Gottesdienst zur Sterbestunde Jesu mit Abendmahl (Pfarrer Neuhaus)

 

31.03.2024 – Ostersonntag

Garching – Versöhnungskirche: 5 Uhr Osternacht mit Abendmahl und Taufe (Pfarrer Schmidt)

Altötting – Zum Guten Hirten:  6 Uhr Osternacht mit Abendmahl (Pfarrer Neuhaus)

Neuötting – Christuskirche:  9.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl (Prädikantin Adler)

Altötting – Zum Guten Hirten:  10.30 Uhr Gottesdienst (Pfarrer Neuhaus)

Garching – Versöhnungskirche: 19 Uhr Taizè-Gottesdienst mit Abendmahl (Pfarrer Schmidt)

 

01.04.2024 – Ostermontag

Neuötting – Christuskirche:  9.00 Uhr Gottesdienst (Pfarrer Stritar)

Altötting – Zum Guten Hirten:  10.30 Uhr Gottesdienst (Pfarrer Neuhaus)

Marktl – Antoniushauskapelle: 11.15 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl (Pfarrer Stritar)

 

 

 

 

 

Mesner / Mesnerin gesucht!

 

 

 Die evangelisch-lutherische Kirchengemeinde Altötting sucht zum 1. Mai 2024 oder auch später einen

Mesner (m/w/d)

Der Mesnerdienst ist eine abwechslungsreiche und wichtige Aufgabe in unserer Gemeinde. Zusammen mit unseren PfarrerInnen, PrädikantInnen, OrganistInnen und LektorInnen sind Sie Teil des Teams, das die Gottesdienste gestaltet.

Ihre Aufgaben sind:

  • die Kirche vor den Gottesdiensten herzurichten (u.a. für Blumenschmuck sorgen, Lieder anstecken, Kerzen anzünden)
  • während des Gottesdienstes die Glocken zu läuten,
  • Kollekte und Klingelbeutel einzusammeln,
  • Vorbereitung und Mithilfe beim Abendmahl,
  • Unterstützung bei Taufen, Trauungen und Beerdigungen

 

Die Beschäftigung erfolgt in einem Umfang von 3 Wochenstunden. Eine Ausweitung der Aufgaben sowie eine damit verbundene Erhöhung der Wochenstunden ist möglich.

Es erwarten Sie eine freundliche Arbeitsatmosphäre, eine angemessene Bezahlung und eine sehr sympathische Kirchengemeinde.

Ihre Bewerbung oder auch gerne Rückfragen richten Sie bitte bis 22.04.2024 an:

 

Pfarrer Thilo Neuhaus, Eichendorffstr. 2, 84503 Altötting

Tel.: 08671-978318 oder per Mail: thilo.neuhaus@elkb.de

 

Wir freuen uns auf Sie!

 

 

 

 

 

 

Bildrechte beim Autor

 

 

 

 

 

 

 

 

 

weiter Infos hier

Es ist ein Widerspruch, der gar nicht größer sein kann: In einer Kirche, die sich Nächstenliebe und Hilfe für Schwache auf die Fahnen schreibt, wurde vielen Menschen sexualisierte Gewalt angetan von Kirchenmitarbeitenden. Dabei können wir uns nicht im Windschatten der katholischen Kirche ausruhen. Auch in der ELKB wurden seit 1950 bislang 166 Fälle gemeldet, diese Zahl umfasst gemeldete Übergriffe und strafrechtlich relevante Taten. Das beschäftigt und beschämt uns.

Was passiert nun? Die Landessynode hat Ende 2020 ein Präventionsgesetz  erabschiedet; eine Selbstverpflichtung, alle Arbeitsbereiche in Kirche und Diakonie auf Risiken zu überprüfen und Vorkehrungen zu treffen, damit sexualisierte Gewalt erst gar nicht passiert – oder, wenn doch, rasch und konsequent gehandelt wird.

Ein Präventionsteam führt Schulungen in allen Bereichen der Landeskirche durch, sensibilisiert so für das Thema und hilft bei der Erarbeitung von Schutzkonzepten. Auch unsere Kirchengemeinde wird ein solches Schutzkonzept erarbeiten – nicht, um es in einer Schublade abzulegen, sondern um das Thema wach und präsent zu halten.

Eine EKD-weite wissenschaftliche Studie des Forschungsverbunds ForuM hat auch Einsicht in die Akten der bayerischen Landeskirche. Sie soll herausfinden, welche Strukturen in der Kirche sexualisierte Gewalt begünstigen.

Der bayerische Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm bittet Betroffene, sich zu melden (bei der Ansprechstelle für sexualisierte Gewalt - sie ist erreichbar unter Telefon unter 089 5595-335 oder per Email: AnsprechstelleSG@elkb.de). Betroffene werden dort beraten und unterstützt – etwa durch Therapiestunden oder einen unabhängigen Anwalt. Betroffene, deren Fall strafrechtlich verjährt ist, können durch die Unabhängige Kommission finanzielle Anerkennungsleistungen erhalten. Diese mit Fachleuten besetzte Kommission vergibt Leistungen bis zu 50.000 Euro.